Bonn, 13. Oktober 2025: Am 9. Oktober 2025 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes beteiligten sich über 90 Wettbewerbsexpertinnen und -experten an der Diskussion und dem Gedankenaustausch zum Thema „Fusionskontrolle im Wandel – Neue Instrumente und veränderte Rahmenbedingungen?“.
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professorinnen und Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richterinnen und Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof (BGH). Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.
Geleitet wurde die Tagung von Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes.
In der diesjährigen Tagung befasste sich der Arbeitskreis Kartellrecht mit der nationalen und europäischen Fusionskontrolle. In Zeiten zunehmend digitaler sowie daten- und innovationsgetriebener Märkte und angesichts makroökonomischer Schocks steht sie aktuell vor vielen Herausforderungen. Dabei geht es einerseits um mögliche Kontrolllücken und die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass wettbewerblich bedenkliche Zusammenschlüsse vollständig erfasst und geprüft werden. Andererseits wird die Einbeziehung zusätzlicher politischer Zielsetzungen in der Fusionskontrolle diskutiert. Es gibt Forderungen, etwa die Innovationsförderung oder die strategische Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Solche Forderungen stehen in einem Spannungsfeld zum originären Ziel der Fusionskontrolle, dem Erhalt wirksamen Wettbewerbs.
Prof. Dr. Ost: „Die Transaktionswertschwelle stellt für uns ein wichtiges Instrument dar, um Zusammenschlüsse mit jungen, innovativen Unternehmen angemessen behandeln zu können. Durch die Meta/Kustomer-Entscheidung des BGH sind wichtige Rechtsfragen geklärt worden. Dennoch hat unsere heutige Diskussion gezeigt, dass weiterhin Schutzlücken bestehen, die nur vom Gesetzgeber geschlossen werden können.“
Kernpunkte der Diskussion zur formellen Fusionskontrolle waren die aktuelle Rechtsprechung zur Transaktionswertschwelle sowie neue Überlegungen im nationalen Kartellrecht zu alternativen oder ergänzenden Aufgreifkriterien. In seinem einleitenden Beitrag berichtete Herr Alexander Koprivnikar von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde über seine Erfahrungen mit der Anwendung der österreichischen Transaktionswertschwelle. Prof. Dr. Torsten Körber von der Universität zu Köln erweiterte die Diskussion um alternative Modelle der formellen Fusionskontrolle.
Im Bereich der materiellen Fusionskontrolle wurde die aktuell laufende Überarbeitung der Fusionskontrollleitlinien der Europäische Kommission in den Fokus genommen. Im Rahmen dieser Revision untersucht die Kommission in sieben Themenbereichen, ob ein Anpassungsbedarf besteht. Die Diskussion im Arbeitskreis Kartellrecht widmete sich dabei einer möglichen Erweiterung der Ziele der Fusionskontrolle und betrachtete die Rolle von Investitionen in der Fusionskontrollprüfung.
Prof. Dr. Ost: „Wir begrüßen die Revision der etwa 20 Jahre alten Fusionskontrollleitlinien der europäischen Kommission. Dem politischen Willen zur konzeptionellen Erweiterung um industrie- oder strukturpolitische Ziele kann aber nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regeln entsprochen werden. Einige der politischen Ziele müssen dafür mit dem Wettbewerbsschutz in Einklang gebracht werden. Andere Aspekte können mit den bestehenden Instrumenten bereits umfänglich erfasst werden.“
Dr. Hans Zenger von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäische Kommission stellte erste Konsultationsergebnisse zur Überarbeitung der Fusionskontrollleitlinien vor. Prof. Dr. Paul Heidhues von der Universität Düsseldorf beleuchtete das Thema aus ökonomischer Perspektive.
Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, Universität Mannheim, und Prof. Dr. Justus Haucap, Universität Düsseldorf, diskutierten anschließend über Investitionszusagen in der materiellen Fusionskontrolle. Dr. Irene Sewczyk stellte für das Bundeskartellamt ein Verfahren aus dem Bereich des Glasfaserausbaus vor, in dem das Amt Investitionszusagen geprüft und anerkannt hatte.