01.07.2025. Linklaters hat für E.ON erfolgreich die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Europäischen Kommission für den ersten Teil der E.ON-RWE-Transaktion auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigt.
Im Jahr 2018 hatten sich E.ON und RWE auf einen weitreichenden Tausch von Vermögenswerten geeinigt. Die Europäische Kommission genehmigte die Transaktionen in zwei Verfahren: Das erste betraf den Erwerb des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE und das zweite den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an Innogy durch E.ON von RWE.
Zahlreiche deutsche Energieunternehmen, die meisten davon Stadtwerke, fochten die beiden Freigabe-Entscheidungen der Kommission an; das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klagen 2023 ab. Die Kläger legten dagegen Rechtsmittel beim EuGH ein. Dieser entschied jetzt zum ersten Verfahren betreffend des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON: Die Kommissionsfreigabe war rechtmäßig. Der Gerichtshof bestätigt insbesondere, dass ein Austausch von Vermögenswerten zwischen unabhängigen Unternehmen keinen „einheitlichen Zusammenschluss“ darstellt und die Transaktionen separat zu beurteilen sind.
Die Rechtsmittel im zweiten Verfahren betreffend die Mehrheit an Innogy sind noch anhängig.
Das Linklaters Team berät die Freigabeverfahren erfolgreich seit dem Fusionskontrollverfahren bei der Kommission und auch jetzt vor dem EuGH mit den Partnern Christoph Barth, Dr. David-Julien dos Santos Goncalves und Dr. Alexander Fuchs (Associate; alle Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf).