Frankfurt am Main, 4. September 2025. Die DVFA, der Berufsverband der Investment Professionals in Deutschland, ist noch nicht zufrieden mit der sogenannten „Qualifikationsmatrix“ für Aufsichtsräte, wie der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship in einem umfassenden Positionspapier ausführt. Mit Hilfe dieser Matrix legen börsennotierte Unternehmen dar, welche Qualifikationen die Mitglieder ihres Kontrollgremiums beisteuern. Für Investoren ist die Qualifikationsmatrix eine wichtige Informationsquelle, um die vorhandenen Kompetenzen zuverlässig bewerten zu können.
Zwar bejaht die DVFA den Ansatz der Matrix, die aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex abgeleitet ist, doch in der Praxis gäbe es zu viele Unzulänglichkeiten. So beruhe zum Beispiel die Beurteilung der Kompetenz von Aufsichtsräten fast immer auf der Selbsteinschätzung der betreffenden Person, ohne dass eine Plausibilisierung, geschweige denn Überprüfung erfolge. Es fehle häufig an nachvollziehbaren Kriterien, die zur Glaubwürdigkeit der Einschätzungen beitragen. Auch stoße man immer wieder auf Fälle, in denen sich die angeblichen Kompetenzen nicht mit dem veröffentlichten Lebenslauf decken.
Der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship fordert daher eine qualitativ hochwertigere Umsetzung der DCGK-Empfehlung. Dies betrifft sowohl die formale als auch die inhaltliche Darstellung der Matrizen. Unternehmen sollten aus der Strategie und dem Wettbewerbsumfeld des Unternehmens heraus ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat entwickeln. Im zweiten Schritt solle dargelegt werden, inwiefern jedes Aufsichtsratsmitglied diese Kompetenzen erfüllt.
Co-Autorin und Fachausschuss-Mitglied Dr. Vanda Rothacker erläutert: „Die Darstellung der Kompetenzen sollte in für Dritte nachvollziehbaren Abstufungen erfolgen. Es ist nach unserem Verständnis ganz normal, wenn nicht jedes Mitglied sämtliche Kompetenzen vorweisen kann.“ Mehr Ehrlichkeit sei wünschenswert, und eine Überprüfung der Selbstauskünfte angemessen, sei es durch externe Prüfer oder den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. „Die DVFA wünscht sich eine glaubwürde Darstellung der ausgeprägten Kompetenzen im Sinne einer Profilbildung und Schwerpunktsetzung anstatt einer durchweg fast vollständig ausgefüllten Kompetenzabdeckung jedes einzelnen Mitglieds.“
Prof. Dr. Peter Henning, Co-Autor und ebenfalls Mitglied im DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship ergänzt: „Das führt uns zum zweiten großen Thema unseres Positionspapiers: Für den Vorstand muss ein identischer Prozess Anwendung finden.“ Bisher verlangt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Qualifikationsmatrix nur für Aufsichtsräte. Für Analysten, die einen erheblichen Teil der DVFA-Mitglieder darstellen, sind die Kompetenzen des Top-Personals eines Unternehmens ein äußerst wichtiger Faktor, um dessen zukünftigen Erfolg einschätzen zu können. Die DVFA unterstützt daher nachdrücklich die Stoßrichtung der ESRS, die Transparenz in diesem Punkt zu erhöhen.