04-12-2025 | Bundeskartellamt
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Erwerb von Akero durch Novo Nordisk freigegeben
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Bonn, 4. Dezember 2025: Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Akero Therapeutics, Inc. (Akero), South San Francisco/USA, durch die Novo Nordisk A/S (Novo Nordisk), Bagsvaerd/Dänemark, freigegeben.

Die Erwerberin Novo Nordisk ist ein international tätiges Pharmaunternehmen, das vor allem Therapien zur Behandlung von Diabetes und Adipositas entwickelt. Zu ihren bekanntesten Produkten zählen die „Abnehmspritzen“ Wegovy und Ozempic mit dem Wirkstoff Semaglutid, der hauptsächlich bei Typ-2-Diabetes und Adipositas eingesetzt wird. Semaglutid wird zudem derzeit für die Behandlung der chronischen Lebererkrankung MASH (metabolische dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis, sog. fortgeschrittene Fettleber) erforscht, die im Endstadium zu einer lebensbedrohlichen Leberzirrhose führen kann.

Auch Akero konzentriert seine Forschungsarbeit auf MASH, verfügt im Unterschied zu Novo Nordisk jedoch noch über keine zugelassenen Wirkstoffe. Akeros einziger Wirkstoffkandidat, Efruxifermin (EFX), wird voraussichtlich sowohl bei präzirrhotischer MASH als auch bei Leberzirrhose eingesetzt werden können; hierzu laufen weltweit noch klinische Studien.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für die fortgeschrittene Fettleber-Erkrankung besteht ein erheblicher ungedeckter Behandlungsbedarf. Schätzungen zufolge gibt es weltweit 250 Millionen davon betroffene Menschen. Die diesbezüglichen Forschungspipelines von Novo Nordisk und Akero weisen lediglich für ein frühes Krankheitsstadium, nicht aber für die eigentliche Leberzirrhose, Überschneidungen auf. Gerade bei den frühen Krankheitsstadien stehen Novo Nordisk und Akero jedoch im Bereich der Wirkstoffe gegen Fettleber-Erkrankungen mit einem bereits zugelassenen Produkt sowie mit mehreren fortgeschrittenen Forschungsprojekten anderer weltweit tätiger Pharma- und Biotech-Unternehmen im Wettbewerb. Selbst für das späte Krankheitsstadium, die Leberzirrhose, gibt es ein in Konkurrenz zu Akero stehendes Forschungsprojekt, das bereits weiter fortgeschritten ist. Eine Beschränkung des Innovationswettbewerbs durch die Fusion ist also nicht zu erwarten.“

Der Zusammenschluss wurde vom Bundeskartellamt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung zur Transaktionswertschwelle geprüft. Diese erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen.