Bonn, 10. März 2026: Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der Nammo Raufoss AS, Raufoss, Norwegen, und der Diehl Defence GmbH & Co. KG ein Gemeinschaftsunternehmen für die Produktion von Artilleriemunition des Kalibers 155 mm zu bilden, freigegeben.
Die beiden Rüstungsunternehmen sind unter anderem in der Munitionsproduktion aktiv. Nammo fertigt bereits in erheblichem Umfang 155 mm-Artilleriemunition, ist bisher jedoch nicht mit Produktionsanlagen in Deutschland vertreten. Diehl hingegen ist insgesamt nur in geringem Umfang in der Produktion von Artilleriemunition tätig.
Nammo und Diehl haben gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft an der Ausschreibung eines großvolumigen Auftrags der Bundeswehr für die Herstellung und Lieferung von 155 mm-Artilleriemunition teilgenommen und den Zuschlag erhalten. Zur Ausführung des Auftrags soll nun eine von beiden Unternehmen gemeinsam gehaltene GmbH gegründet werden. Anschließend wird Diehl die nach den Ausschreibungsbedingungen erforderliche Produktionsanlage in Deutschland errichten und im Auftrag des Gemeinschaftsunternehmens die Fertigung übernehmen. Nammo, als Entwicklerin der Munition, lizenziert die für die Produktion erforderlichen geistigen Eigentumsrechte und liefert einige Bauteile.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Relevant war für uns unter anderem, dass Diehl den Auftrag nicht hätte allein erfüllen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran. Durch Diehls Zusammenarbeit mit Nammo wird der Wettbewerb daher nicht beschränkt. Geht man davon aus, dass Nammo eine Produktion in Deutschland nicht eigenständig aufbauen könnte oder ohne ein deutsches Partnerunternehmen keine Aussichten auf den Zuschlag gehabt hätte, werden Nammo und Diehl durch ihre Zusammenarbeit überhaupt erst zu einem leistungsfähigen Wettbewerber, was den Wettbewerb sogar fördert.“
Die langfristig angelegte Belieferung mit 155 mm-Artilleriemunition durch das Gemeinschaftsprojekt soll der Versorgungssicherheit der Bundeswehr und ihrer Verbündeten dienen. Neben der Bundeswehr sind auch einige andere Staaten zu Bestellungen der Munition berechtigt.