Prüfung der gemeinsamen Anzeigenvermarktung von SZ FAZ
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Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Süddeutscher Zeitung GmbH und Frankfurter Allgemeinen Zeitung GmbH zur gemeinsamen Vermarktung überregionaler Anzeigen fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die Prüfung der Kooperation nach dem Kartellverbot dauert jedoch noch an.

Das Gemeinschaftsunternehmen soll die Vermarktungsaktivitäten der beteiligten Verlage im Bereich überregional erscheinender Printanzeigen (Aufmerksamkeitsanzeigen und Rubrikenanzeigen) in Nachrichten-Printobjekten übernehmen. In den betroffenen Markt sind neben den von den Beteiligten herausgegebenen überregionalen Tageszeitungen auch Wochen- und Sonntagszeitungen sowie Nachrichtenmagazine einzubeziehen.

 

Quelle: https://ma-rev.de/5d11e