Simmons & Simmons, Heuking Kühn Lüer Wojtek und Flöther & Wissing restrukturieren Softline AG mittels Restrukturierungsplan im StaRUG-Verfahren
Deals

Frankfurt am Main, München, Halle, Leipzig, Chemnitz, 08. Dezember 2023

Das im Freiverkehr an der Börse München (m:access) notierte IT- und Software-Unternehmen Softline AG mit Sitz in Leipzig hat erfolgreich ein außerinsolvenzliches Verfahren durchlaufen. Das Verfahren wurde im Rahmen des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) durchgeführt. Der von der Softline AG vorgelegte Restrukturierungsplan sieht einen Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung) unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre sowie einen Formwechsel in eine GmbH vor. Die Aktionäre haben dem Restrukturierungsplanmit der erforderlichen 75%-Mehrheit der Abstimmungsberechtigten zugestimmt. Das Restrukturierungsgericht Dresden hat den Restrukturierungsplan bereits bestätigt.

Die Softline AG wird zukünftig als Softline GmbH firmieren. Sämtliche Anteile werden zukünftig vom Großaktionär Noventiq Holdings plc gehalten. Weitere Altaktionäre scheiden gegen Zahlung einer Abfindung durch Noventiq Holdings aus.. Die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan zeigt, dass die Aktionäre im Restrukturierungsplan mit der Abfindung besser dastehen als im Alternativszenario ohne Restrukturierungsplan. Die Noventiq Holdings plc wird die Softline AG außerdem mit frischer Liquidität ausstatten, um das Sanierungskonzept umzusetzen.

Blaupause für andere Verfahren nach dem StaRUG-Verfahren

Der Restrukturierungsplan beinhaltet einige Neuheiten, die in dieser Form bisher noch nicht in einem StaRUG-Verfahren umgesetzt wurden. Der Restrukturierungsplan sieht keine Eingriffe in Gläubigerrechte vor. Die Beziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern gehen unverändert weiter. Weder laufende noch neue Aufträge sind betroffen. Die tägliche Arbeit der Softline AG wird von den Vorgängen auf Ebene der Anteilseigner nicht berührt.

Es ist der erste öffentlich bekannte Restrukturierungsplan, bei dem sämtliche Restrukturierungsmaßnahmen mit nur einer Gruppe von Aktionären umgesetzt wurden (Ein-Gruppen-Plan). Die Umsetzung des Restrukturierungsplans zeigt, dass ein Squeeze-Out unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer restrukturierungsrechtlichen Mehrheit von 75% der Aktionäre statt der aktienrechtlichen Mehrheit von 95% erfolgreich durchgeführt werden kann. Das Verfahren ermöglicht zudem reine Gesellschafterpläne ohne Einbeziehung von Gläubigern,  wodurch die Sanierung der Gesellschaft ohne Beeinträchtigung von Gläubigern unter den Gesellschaftern geklärt werden kann. Schließlich ist es das erste öffentlich bekannte StaRUG-Verfahren, das einen Formwechsel in einem Restrukturierungsplan implementiert.

Auch hat das Softline-Verfahren  grundlegende weiterführende Bedeutung im Bereich gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen und Sanierungslösungen mittels StaRUG-Plänen. Künftig könnten auf diese Weise gesellschaftrechtliche Blockaden gelöst werden. Das Dresdner Restrukturierungsgericht hatte folgerichtigklargestellt, dass kein vorheriger Beschluss der Hauptversammlung zur Einleitung des StaRUG-Verfahrens erforderlich ist. Denn andernfalls  würde eine zur Beseitigung einer Krise notwendige Auflösung von Gesellschafter-Blockaden mittels StaRUG-Verfahren häufig scheitern – wie etwa am Widerstand dissentierender Aktionärsgruppen oderam Aufwand und dem Zeitverlust einer durchzuführenden Hauptversammlung.