Frankfurt, 13. Oktober 2026 - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in dieser Woche über eine mögliche Regionalisierung der Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften auf Initiative Bayerns (Az. 1 BvF 1/23) sowie über die derzeit geltende Verschonung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Az. 1 BvR 804/22).
Michael Tommaso, Partner der Kanzlei Noerr, erklärt dazu:
„Erfolgschancen sind der Verfassungsbeschwerde gegen die geltende Verschonung von Betriebsvermögen beizumessen. Zwar hatte 2014 das Bundesverfassungsgericht die Verschonung zum Schutz von Arbeitsplätzen und Investitionen grundsätzlich bestätigt.
Dennoch ist die aktuelle Gesetzeslage insbesondere für große Unternehmensgruppen deutlich zu komplex. Dies kann vor allem bei Großvermögen jenseits der EUR 26 Mio. Grenze zu streitigen Ergebnissen führen. Es ist deshalb zumindest mit technischen Korrekturen am geltenden Recht zu rechnen.
Weniger Erfolg dürfte die von der Bayerischen Staatsregierung angestrengte abstrakten Normenkontrolle haben, die auf eine Regionalisierung der Vorschriften abzielt. Hintergrund sind die seit 2009 im Vergleich zu den gestiegenen Immobilienwerten unveränderten Steuerfreibeträge für Schenkungen und Erbschaften, während die Steuer auf gestiegene Verkehrswerte für das übergehende Vermögen erhoben wird. Eine Regionalisierung würde die Vorschriften jedoch weiter verkomplizieren. Lösungen für die Belastung durch gestiegene Verkehrswerte dürften vielmehr politisch gesucht werden, etwa durch Anpassung der Freibeträge.“