19.03.206. Linklaters hat für E.ON auch im zweiten Verfahrenskomplex die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich verteidigt. Mit der aktuellen Entscheidung im Verfahren betreffend den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an innogy sind sämtliche Klagen gegen die beiden Kommissionsfreigaben der E.ON-RWE-Transaktion endgültig abgewehrt – ein vollumfänglicher Erfolg in beiden Verfahren und in allen Instanzen (C-171/24 – C-179/24).
Im Jahr 2018 hatten sich E.ON und RWE auf einen weitreichenden Tausch von Vermögenswerten geeinigt. Die Europäische Kommission genehmigte die Transaktionen in zwei Verfahren: Das erste betraf den Erwerb des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE, das zweite den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an innogy durch E.ON von RWE.
Zahlreiche deutsche Energieunternehmen, die meisten davon Stadtwerke, fochten die beiden Freigabe-Entscheidungen der Kommission an; das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies im zweiten Verfahrenskomplex alle 11 Klagen im Dezember 2023 ab. Neun Kläger legten dagegen Rechtsmittel beim EuGH ein.
Nachdem der EuGH bereits im Juni 2025 die Genehmigung des ersten Zusammenschlusses bestätigt hatte, hat er nun auch im zweiten Verfahren sämtliche Rechtsmittel der Kläger zurückgewiesen und damit die Freigabe des Erwerbs der Mehrheitsbeteiligung an innogy durch E.ON von RWE bestätigt. Mit dieser Entscheidung sind alle gegen die Kommissionsfreigaben gerichteten Klageverfahren rechtskräftig und vollumfänglich abgewehrt.
Das Linklaters Team berät die Freigabeverfahren erfolgreich seit dem Fusionskontrollverfahren bei der Kommission und auch jetzt vor dem EuGH mit den Partnern Christoph Barth, Dr. David-Julien dos Santos Goncalves sowie Dr. Alexander Fuchs (Associate; alle Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf).